Prozesskostenrechnung
Die Prozesskostenrechnung ersetzt nicht die klassischen Kostenrechnungssysteme (Voll-/Teilkostenrechnung), sondern ergänzt diese. Sie wird auch als Vorgangskalkulation bezeichnet und heilt den Mangel, aus der Zuschlagssatzbildung der Gemeinkostenzurechnung traditioneller Kostenrechnungssysteme dadurch, dass die Gemeinkosten erst den erbrachten Leistungen (Prozessen) und dann verursachungsgerecht nach den verbrauchten Leistungen ihrem Kostenträger zugerechnet werden.
Basierend auf der bestehenden oder auch einer neu aufzubauenden Kostenträgerrechnung richten wir mit Ihnen gemeinsam eine professionelle Prozesskostenrechnung ein. Da diese in der Regel eine genaue Analyse der einzelnen Tätigkeiten voraussetzt, ergeben sich aus der Prozesskostenrechnung für Sie folgende Vorteile:
- höhere Transparenz über produktive und unproduktive Prozesse oder Tätigkeiten
(siehe auch: www.value-enhancement.wiproma.de) - verursachungsgerechtere Gemeinkostenverrechnung auf die Kostenträger
Bei der Umsetzung der Prozesskostenrechnung im Krankenhaus, stehen beispielsweise als Ergebnis die Kosten für einzelne Prozesse der krankenhausindividuellen Behandlungspfade fest. Auf Basis dieser Erkenntnisse können Behandlungsprozesse optimiert und standardisiert werden. Die Standardisierung von Behandlungsabläufen ist patientenorientiert und ermöglicht es, Leistungen wirtschaftlicher und effizienter zu erbringen. Wir entwickeln mit Ihnen zusammen eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Strategie und helfen Ihnen bei der Umsetzung.